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Die US-Regierung plant, beim Einsatz von Mixern eine Meldepflicht für Krypto-Geldwäsche einzuführen


Die Herkunft von Kryptogeld sollen Mixing-Dienste wie Tornado Cash und Blender verschleiern. Sie versprechen durch gezielte Vermischung von Kryptowährung-Beständen oder -Konten mehr Anonymität. Diese Form der Geldwäsche wird vor allem von Ransomware-Betreibern, Terroristen und anderen Verbrechern genutzt. Das US-Finanzministerium hat nun Meldepflichten für Finanzdienstleister ausgearbeitet und stellt sie zur öffentlichen Konsultation. Erfasst werden im Entwurf nicht nur die ohnehin schwer zu fassenden Mixer-Betreiber selbst, sondern auch zehntausende andere Unternehmen, die mit Kryptowährungen zu tun haben. Sie sollen nächstes Jahr verpflichtet werden, Transaktionen mit direktem oder indirektem Bezug zu einem Krypto-Mixer aktiv der Behörde zu melden.

Zwar hätten Krypto-Mixer auch legale Anwendungen, beispielsweise bei der Unterstützung von Dissidenten und Journalisten in unterdrückerischen Regimen, doch sei die verbrecherische Nutzung so schwerwiegend, dass Transparenz erforderlich sei. Die Behörde erwähnt konkret die Hamas, den Palästinischen islamischen Dschihad, Nordkorea und Ransomware-Banden, wo Russen 74 Prozent Marktanteil haben sollen. Die Tatsache, dass kein einziger Krypto-Mixer der bereits geltenden Registrierungspflicht in den USA nachkommt, falle zusätzlich ins Gewicht. Erklärtes Ziel ist einerseits die Verfolgung von Verbrechen und Geldwäsche zu erleichtern, andererseits Mixer-Dienste für Straftäter unattraktiv zu machen. Zudem könnten die Auflagen einige Unternehmen dazu bewegen, keine Transaktionen mit Kryptogeld mehr anzubieten.

Der am Montag veröffentliche Regelungsentwurf läuft auf aktive Meldepflicht aller Transaktionen binnen 30 Tagen hinaus, wenn ein Krypto-Mixer direkt oder indirekt beteiligt ist. Die neuen Regeln sollen zusätzlich zu bereits bestehenden Geldwäschemeldepflichten gelten. Erfasst werden neben Kryptowährungen auch andere virtuelle Dinge, die einen Gegenwert in US-Dollar haben, was auch NFTs betreffen kann, nicht jedoch offizielle Währungen. Bitcoin wird ausdrücklich erfasst, obwohl Bitcoin in El Salvador als offizielles Zahlungsmittel gilt. Nicht einbezogen sind digitale Token, für die es keinen Wechselkurs in echtes Geld gibt.

Keine neue Meldepflicht ist hinsichtlich Transaktionen vorgesehen, die ausschließlich in offiziellen Währungen erfolgen, auch wenn das Geld in früheren Schritten durch Krypto-Mixer geschleust wurde. Bei Verdachtsfällen greifen dann bereits bestehende Geldwäsche-Meldepflichten.

Die Liste der Meldepflichtigen ist lang, beispielsweise Banken, Casinos, Kartenspielhallen, Scheckeinlöser, Aktienfonds, Börsenhändler, Rohstoffhändler, Zahlungsdienstleister, Wechseldienste und so fort. In Summe sind das mehrere zehntausend Firmen. Sie müssen Transaktionen mit Kryptowährungen melden, wenn sie zuvor durch einen Krypto-Mixer gelaufen sind oder auf dem Weg dorthin sind und es zumindest auf einer Seite US-Bezug gibt. Die Behörde erwartet, dass die Meldepflichtigen Werkzeuge zur Blockchain-Analyse einsetzen, um zu erkennen, ob eine bestimmte Einheit einer Kryptowährung zuvor durch einen Mixer geschleust wurde.

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Lang ist auch die Liste der meldepflichtigen Transaktionen. Sie umfasst alles von Krypto-Zahlungen, Einzahlungen, Abhebungen und Transfers zwischen Konten desselben Kunden über Optionsverträge bis zum Kauf von Casinojetons und sonstige Kryptogeldbewegungen. Zu melden wären jedenfalls der jeweilige Betrag in der Kryptowährung sowie umgerechnet in US-Dollar zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, welcher Mixer genutzt wurde, die Adressen jener Krypto-Geldbörsen, die vom Mixer sowie vom jeweiligen Kunden genutzt werden, Zeitpunkt und Hashwert der einschlägigen Transaktionen, dafür genutzte IP-Adressen, Namen, Geburtsdaten, Adressen, E-Mail-Adressen der Beteiligten, sowie deren Steuernummern oder Ausweisnummern zur eindeutigen Identifikation.

Außerdem muss die Meldung eine Beschreibung enthalten, die der Behörde erklärt, was mit welchen Methoden beobachtet wurde, was dahinter vermutet wird und inwieweit das vom üblichen Verhalten des Kunden abweicht. Zwar sollen die betroffenen Unternehmen dazu verpflichtet werden, aktiv Daten zu sammeln, sie müssten aber nicht Dritte aktiv um zusätzliche Auskünfte ersuchen.

Die öffentliche Konsultation läuft bis 22. 1. 2024. Sie könnte noch zu Änderungen führen. Danach wird eine Umsetzung in verpflichtendes Recht erwartet. Rechtliche Grundlage ist der USA PATRIOT Act, der am Donnerstag vor 22 Jahren in Kraft getreten ist. Das Akronym steht für Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism. Er sieht bezüglich Geldbewegungen fünf mögliche Überwachungsstufen vor, wovon der Verordnungsentwurf nur die erste umsetzen möchte.

(ds)

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Author: Kristin Miller

Last Updated: 1698871322

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